Die aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus wirken sich in alle Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens aus. So stellt sich auch die Frage, ob und in welcher Weise eine Bestattung zurzeit überhaupt möglich ist. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen beantwortet.
Sind Bestattungen in der aktuellen Situation möglich?
Ja, eine Bestattung ist erlaubt und ausdrücklich nicht vom geltenden Kontaktverbot betroffen. Es sind allerdings bestimmte Auflagen zu beachten, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Generell gilt, dass die Zahl der geladenen Trauergäste möglichst kein gehalten und auf den engsten Familienkreis beschränkt werden sollte. Die Trauergäste sind auch bei einer Bestattung dazu angehalten, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Auch von Gesten zum Ausdruck der Anteilnahme, wie etwa Umarmungen oder Händeschütteln sollte im Sinne einer Ansteckungsprävention abgesehen werden.
Macht es einen Unterschied, ob eine Erd- oder Feuerbestattung vollzogen wird?
Angehörige können auch in Zeiten des Corona-Virus zwischen einer Erd- und einer Feuerbestattung wählen. Bei einer Erdbestattung ist zurzeit leider häufig der letzte Abschied vom Verstorbenen am geöffneten Sarg nicht gestattet. Auch die Beerdigung bei der Erdbestattung, die unmittelbar erfolgen muss, darf wie bereits erwähnt, nur im kleinen Kreis stattfinden.
Dagegen ist es bei Feuerbestattungen möglich, nach der Einäscherung des Toten die Urne mit der Asche beim Bestatter zu lagern und den Zeitpunkt der Trauerfeier und Totenfeier nach hinten zu verlegen. Genaue Details sollten mit dem Bestattungsinstitut vor Ort besprochen werden.
In beiden Fällen gilt zu berücksichtigen, dass Friedhöfe derzeit geschlossen und nur für die Dauer einer Bestattung geöffnet sein können. Auch wenn der Besuch von Gottesdiensten aktuell nicht erlaubt ist, dürfen zumindest Totengebete im engsten Familienverbund bei Einhaltung des Mindestabstands gesprochen werden.
Was ändert sich zurzeit für die Bestatter?
Bei jedem Kontakt mit an dem Corona-Virus Verstorbenen müssen Bestatter Schutzkleidung und Atemmasken tragen, da die Toten als infektiös angesehen werden. Auch auf rituelle Waschungen, das Einbalsamieren des Leichnams, internationale Überführungen und ähnlich gearteten Anliegen sollte bei an dem Corona-Virus verstorbenen Menschen verzichtet werden. Der Sarg von Betroffenen wird mit dem Hinweis “infektiös” versehen.
Davon abgesehen sehen sich Bestatter im Umgang mit den Angehörigen ebenfalls vor neue Herausforderungen gestellt. Kreative Lösungen sind gefragt, um persönlichen Kontakt möglichst auf das Notwendige zu reduzieren und gleichzeitig vertrauensvolle Unterstützung in einer schweren Lebensphase bieten zu können. Viele Bestattungsinstitute bieten beispielsweise Beratungsgespräche über Online-Video-Chats an. Auch an Beerdigungen und Trauerfeiern kann gegebenenfalls über Online-Videoübertragung teilgenommen werden. Mögliche Umsetzungen lassen sich im Gespräch mit dem Bestatter besprechen.
Vielen Dank für den Ihren Post! Sehr cooler Blog.
Es ist wirklich schade, dass die Bestattungen jetzt zu Zeiten des Coronavirus so eingeschränkt sein müssen und die Familien nicht einmal Abschied vom Verstorbenen am geöffneten Sarg nehmen können. Gut zu wissen, dass es bei den Feuerbestattungen möglich ist, nach der Einäscherung des Toten die Urne beim Bestatter zu lagern und die Trauerfeier nach hinten zu verlegen. Mein Opa ist vor einem Jahr verstorben und zu dieser Zeit lief noch alles normal und nach der Feuerbestattung haben wir seine Asche über dem Meer verstreut. Es ist jetzt wirklich eine neue Herausforderung gestellt, wie man als Bestattungsinstitut einer trauernden Familie noch einen letzten Abschied gewährleisten kann. Danke.
Unser Mitbewohner ist an Coronavirus verstorben und seine Familie möchte sein Leichnam gerne nach Mexiko überführt bekommen. Er stammt aus einer traditionellen Familie und die Beerdigung soll mit einer spezielle Zeremonie mit einem Schamanen stattfinden. Sehr traurig, dass das momentan nicht möglich ist.